Kurse "Basiswissen Gas", "Fachkurs Gas" und "Spezialkurs Gas" - allgemeine HINWEISE und INFORMATIONEN

Mit November 2011 trat die ÖVGW-Richtlinie G O310 „Personalqualifikationen, Aus- und Weiterbildung“ in Kraft. Bei dieser Regel handelt es sich um eine Detailregel. Sie beinhaltet detaillierte Anforderungen an das Personal im technischen Bereich der Gasnetzbetreiber und deren Beauftragte. Damit wird eine einheitliche Grundlage für Personalanforderungen geschaffen, auf die alle Regeln aus dem Bereich Errichtung und Betrieb von Erdgasleitungsanlagen Bezug nehmen.

Das grundlegende Ziel dieser Richtlinie ist jedenfalls, einen österreichweit einheitlich hohen Ausbildungsstand in sicherheitsrelevanten Bereichen bei den Mitarbeitern der Netzbetreiber aufzubauen. Durch nachweisbare Schulungen mit definierten Inhalten wird die Rechtssicherheit für das Unternehmen erhöht.

ÖVGW-Schulungskurse

Die nach der G O310 abgehaltenen ÖVGW-Kurse sind großteils modular aufgebaut. Der Kurs „Basiswissen Gas“ ist für MitarbeiterInnen im technischen Bereich der Gasnetzbetreiber konzipiert sowie für Personen, welche aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Basiswissen zum Thema Erdgas benötigen, und stellt die Grundlage für alle Ausbildungen dar. Darauf aufbauend werden Fachkurse und Spezialkurse zu einzelnen Fachgebieten oder Regeln angeboten.

In den Leitfäden zu den jeweiligen Kursen sind Zielsetzung, Zugangsvoraussetzung, Gültigkeit des Schulungsnachweises, Kursunterlagen, Organisation und Wissenskontrolle sowie kursspezifische Ergänzungen im Detail beschrieben (die Leitfäden befinden sich bei den jeweiligen Kursen als Download).

Für alle Kurse wurde vom Fachausschuss Schulung im Gasfach eine Ausbildungsmatrix erarbeitet. Diese wird laufend aktualisiert und dem ÖVGW-Regelwerk angepasst (der jeweilige Teil befindet sich bei den Kursen als Download).

Als Veranstalter der ÖVGW-Schulungskurse kann die ÖVGW selbst oder ein Gasnetzbetreiber auftreten, welcher einen eigenen Kursleiter benennt. Dem Kursleiter obliegt die gesamte organisatorische und finanzielle Abwicklung des Kurses. Er legt den Kursort fest, wählt die Vortragenden, meldet den geplanten Kurs der ÖVGW, übermittelt die Teilnehmerdaten, etc. Es können auch Personen aus anderen Unternehmen an dem Kurs teilnehmen. Dafür kann vom Kursleiter ein beliebiger Kursbeitrag festgelegt werden.
Nach Bekanntgabe des geplanten Kurses werden die Schulungsunterlagen dem Kursleiter übermittelt.

Den Kursteilnehmern wird nach erfolgreichem Besuch des jeweiligen Kurses von der ÖVGW ein Schulungsbrief bzw. eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, sofern der absolvierte Kurs dem vorgeschriebenen Prozess entsprochen hat. Für die Administration des Kurses und die Kursunterlagen werden von der ÖVGW pro KursteilnehmerIn festgelegte Gebühren verrechnet.

Die Schulungen werden meist für die eigenen MitarbeiterInnen der Gasnetzbetreiber organisiert. Bei Einzelinteresse nehmen Sie bitte Kontakt mit der ÖVGW auf.

Kontakt: Victoria JACEK-NIKITS, Tel. 0664 88104136, E-Mail: jacek-nikits@ovgw.at