Überarbeitung W 72

Die ÖVGW-Richtlinie W 72 Schutz- und Schongebiete ist seit ihrer ersten Ausgabe im März 1995 nicht mehr aus der Praxis wegzudenken. Als unabhängiger Verein hat die ÖVGW mit der Unterstützung von Fachexperten ein etabliertes Regelwerk für Wasserversorger, Behörden und Ziviltechniker geschaffen. Ziel der Richtlinie ist zu gewährleisten, dass durch entsprechende Schutzmaßnahmen die Entnahme von Wasser aus bestehenden, geplanten und in Aussicht genommenen Fassungen zum Zweck der Trink- und Nutzwasserversorgung jetzt und in Zukunft sichergestellt wird.

ÖVGW-Präsident Wolfgang Nöstlinger und Generalsekretär SC Günter Liebel vom BML informieren über die Gründe für die Revision und den Überarbeitungsmodus.


Video: Wolfgang Nöstlinger zur ÖVGW-Richtlinie W 72

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© ÖVGW 2022



Video: Günter Liebel zur ÖVGW-Richtlinie W 72

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Neuerungen beim Stand der Technik und neue wissenschaftliche Erkenntnissen machen eine Prüfung auf Überarbeitung der aktuellen ÖVGW-Richtlinie, Ausgabedatum Februar 2004, notwendig. Handlungsbedarf ergibt sich zumindest aufgrund der folgenden Punkte:

  • Zu den bereits erfassten Gefährdungspotenzialen sind weitere dazu gekommen.
  • Klimatisch bedingte Änderungen, langanhaltende Trockenperioden wirken negativ auf die Erneuerungsraten der Grundwasserkörper.
  • Neue analytische Methoden ermöglichen Erkenntnisse zur qualitativen Beeinträchtigung durch mobile persistente Stoffe.
  • Geänderte rechtliche Vorgaben und Erkenntnisse der EuGH-Judikatur wirken sich auf die Planung und die Bewirtschaftung von Schutz- und Schongebieten aus.
  • Energie- und Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen tragen zur Energieunabhängigkeit bei.

Mit der Adaptierung an die neuesten Erkenntnisse wird die ÖVGW-Richtlinie W 72 Schutz- und Schongebiete zukunftsfit gemacht.

Bei der Überarbeitung wird erstmalig das Tool der Online-Konsultation genutzt. Dieses erlaubt eine transparente, breit gestreute Möglichkeit der Teilnahme und eine effiziente Überarbeitung der Richtlinie. Die Konsultation erfolgt dabei in zwei Phasen. In einem ersten Schritt werden allgemeine Anmerkungen zum Überarbeitungsbedarf der Richtlinie gesammelt. Mit dem aus den Rückmeldungen entwickelten „White Paper“ wird die aktuelle Ausgabe der Richtlinie geprüft und bei Bedarf einzelne Inhalte überarbeitet. In der zweiten Phase der Konsultation wird der Entwurf der überarbeiteten Richtlinie zum Kommentar zur Verfügung gestellt.

Fachlich betreut und koordiniert wird die Überarbeitung durch den temporären ÖVGW Arbeitskreis TAK Schutz- und Schongebiete, der dem ÖVGW Fachausschuss FA Grundwasser unterstellt ist. Sowie die Überarbeitung der Richtlinie abgeschlossen ist, wird sie vom FA Grundwasser an den übergeordneten Koordinierungsausschuss Wasser weitergeleitet. Dieser entscheidet über die Empfehlung zur Druckfreigabe durch den ÖVGW Vorstand.

Bei der Überarbeitung wird das Tool der Online-Konsultation genutzt. Dieses erlaubt eine transparente, breit gestreute Möglichkeit der Teilnahme und eine effiziente Überarbeitung der Richtlinie. In einem ersten Schritt wurden Anfang des Jahres allgemeine Anmerkungen zum Überarbeitungsbedarf der Richtlinie gesammelt. Mit dem aus den Rückmeldungen entwickelten „White Paper“ wurde die aktuelle Ausgabe der Richtlinie geprüft und einzelne Inhalte überarbeitet.

In der zweiten Phase der Konsultation wird nun der Entwurf der überarbeiteten Richtlinie zum Kommentar zur Verfügung gestellt. Fachlich betreut und koordiniert wird die Überarbeitung durch den temporären ÖVGW-Arbeitskreis (TAK) Schutz- und Schongebiete, der dem ÖVGW Fachausschuss (FA) Grundwasser unterstellt ist. Sobald die Überarbeitung der Richtlinie abgeschlossen ist, wird sie vom FA Grundwasser an den übergeordneten Koordinierungsausschuss Wasser weitergeleitet. Dieser entscheidet über die Empfehlung zur Druckfreigabe durch den ÖVGW Vorstand.

Wenn Sie Interesse daran haben, sich an der Konsultation zu beteiligen oder Fragen dazu haben, schreiben Sie uns bitte an lohrmann@ovwg.at.