Fachkurs Gasspürer

Die ÖVGW-Richtlinie G O321 ist Grundlage für die Ausbildung und Prüfung von Gasspürern. Sie regelt die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnehmer und definiert die Anforderungen an die Ausbildner und Prüfer.

Die Ausbildung dauert drei Tage, wobei ein Tag für die praktischen Übungen/Gerätehandhabung vorgesehen ist. Für die Prüfung wird ein zusätzlicher Tag angesetzt. Die von der ÖVGW herausgegebenen aktuellen Kursunterlagen beinhalten alle laufend aktualisierten Informationen, die für die Tätigkeit als Gasspürer erforderlich sind.  

Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Bei positivem Abschluss wird eine Bescheinigung ausgestellt, die zur Überprüfung von Erdgasleitungen auf Dichtheit (Gasspüren) gemäß ÖVGW Richtlinie G B350 berechtigt und fünf Jahre Gültigkeit hat.

Kontakt: Dr. Karin Bindu, Tel. 0664 2367223, bindu@ovgw.at

Ort: Orte und Termine nach Absprache