Information Wassermeister-Zertifikatsverlängerungen

Die aktuelle Ausgabe der ÖVGW-Richtlinie W 10/1, welche ab Jänner 2013 Gültigkeit hat, sieht für die Verlängerung von ÖVGW-Wassermeister-Zertifikaten vor:

  • ÖVGW-Wassermeister-Zertifikate haben eine Geltungsdauer von 5 Jahren
  • Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit bei der ÖVGW beantragt werden
  • NEU!! Während der 5 Jahre müssen Fortbildungsveranstaltungen besucht werden, welche mit einer bestimmten Punkteanzahl (15 oder 20) versehen sind. 45 Punkte (bei internen Schulungen 60 Punkte) müssen erreicht werden.
  • Der zeitliche Abstand zwischen den besuchten Veranstaltungen darf max. 2 Jahre betragen

Für die Verlängerung der Gültigkeit eines Zertifikates muss eine bestandene Verlängerungsprüfung nachgewiesen werden.

Damit wird einer Forderung des BM für Wirtschaft, Familie und Jugend Rechnung getragen, welche für alle staatlich akkreditierten Personenzertifizierungen wiederkehrende Verlängerungsprüfungen per Verordnung vorschreibt.

In Vorbereitung auf die Verlängerungsprüfungen bieten wir kurze Vorbereitungskurse, sogenannte „Refreshing-Kurse" an, in denen ein eigenes Skriptum, welches die wichtigsten Neuerungen auf normativer und gesetzlicher Ebene sowie die technischen Erkenntnisse der letzten Jahre zusammenfasst, diskutiert wird. Im Anschluss daran findet die Verlängerungsprüfung in Form von etwa 30-minütigen Multiple Choice Tests statt.

Der Besuch des „Refreshing-Kurses" ist ein Angebot der ÖVGW, die dem Zertifikatsinhaber die Prüfung erleichtern soll, er ist jedoch keine Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung.

Daten der Kurse und Anmeldeformular finden Sie auf der Website der ÖVGW.

Ort: finden an verschiedenen Orten statt