Überprüfung der technischen und personellen Eignung eines Unternehmens für die an Gasrohrnetzen durchzuführenden Gasspürarbeiten gemäß ÖVGW Richtlinie G 102
Antrag für die Bescheinigung:
Jedes Unternehmen, welches die in der ÖVGW Richtlinie G 102 geforderten Bedingungen erfüllt, kann einen Antrag auf Erteilung einer ÖVGW-Bescheinigung für Gasspürunternehmen stellen.
Nach positiver Überprüfung auf Eignung wird die Bescheinigung erteilt.
Zielgruppe: Jedes Unternehmen, welches die in der ÖVGW Richtlinie G 102 geforderten Bedingungen erfüllt
Kontakt: Ing Thomas PODINGBAUER, Tel. +43 (0)1 513 15 88-14
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