Die ÖVGW-Richtlinie G O321 ist Grundlagen für die Ausbildung und Prüfung von Gasspürern. Sie regelt die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnehmenden und definiert die Anforderungen an die Ausbildenden und Prüfenden.
Die Ausbildung dauert drei Tage, wobei ein Tag für die praktischen Übungen/Gerätehandhabung vorgesehen ist. Für die Prüfung wird ein zusätzlicher Tag angesetzt. Die von der ÖVGW herausgegebenen aktuellen Kursunterlagen beinhalten alle laufend aktualisierten Informationen, die für die Tätigkeit als Gasspürer erforderlich sind.
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Bei positivem Abschluss wird eine Bescheinigung ausgestellt, die zur Überprüfung von Gasleitungen auf Dichtheit (Gasspüren) gemäß ÖVGW Richtlinie G B350 und GB 300 berechtigt und fünf Jahre Gültigkeit hat.
Kontakt: Kontakt: Jennifer Lohrmann, Tel. 0664/2179887; E-Mail: lohrmann@ovgw.at
Ort: Orte und Termine nach Absprache
Dateien zum Download:
Einladung Erstprüfung_Oktober 2024
Anmeldeformular_ Erstpruefung_ Gasspuerer_211024
Informationen zur DSGVO_Partner
ÖVGW Information Datenschutz_2024