Die ÖVGW-Richtlinie G O321 ist Grundlage für die Ausbildung und Prüfung von Gasspürern. Sie regelt die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnehmer und definiert die Anforderungen an die Ausbildner und Prüfer.
Die Ausbildung dauert drei Tage, wobei ein Tag für die praktischen Übungen/Gerätehandhabung vorgesehen ist. Für die Prüfung wird ein zusätzlicher Tag angesetzt. Die von der ÖVGW herausgegebenen aktuellen Kursunterlagen beinhalten alle laufend aktualisierten Informationen, die für die Tätigkeit als Gasspürer erforderlich sind.
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Bei positivem Abschluss wird eine Bescheinigung ausgestellt, die zur Überprüfung von Erdgasleitungen auf Dichtheit (Gasspüren) gemäß ÖVGW Richtlinie G B350 berechtigt und fünf Jahre Gültigkeit hat.
Zielgruppe: Personen, die als Gasspürer eingesetzt werden, ausgenommen Personal im Rahmen des Störungs- und Gebrechenbehebungsdienstes.
Kontakt: Maria Gehwolf, Energienetze Steiermark GmbH, Hochfeldgasse 28, 8600 Bruck/Mur, maria.gehwolf@e-netze.at
Ort: Kapfenberg
Termin: 23.-26. März 2026
(Anmeldung
bis 9. März 2026)
Dateien zum Download:
EN_Information zur DSGVO Vertrags- und Geschäftspartner
ÖVGW Informationen Datenschutz_2024
Einladung und Programm Erstprüfung_23.-26.03.2026
Anmeldeformular Erstprüfung Gasspürer_23.-26.03.2026