Zur Durchführung eines Audits ist qualifiziertes Fachpersonal erforderlich, und als akkreditierter Zertifizierer ist die ÖVGW auch gesetzlich dazu verpflichtet, Tätigkeit und Sachkenntnis der von ihr eingesetzten Auditoren kontinuierlich zu überprüfen. Die erforderlichen Schulungen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung auf Grundlage des Qualitätsmanagementsystems der ÖVGW und der gesetzlichen Vorgaben der BMWA-Akkreditierungsbehörde finden unter Leitung des Bereichsleiters Zertifizierung statt.
Die Anforderungen an die Auditoren sind in der GW 30 (Produkte) sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen V30 (Gasnetzbetreiber) und V40 (Wasserversorger) definiert.