Ausschussvorsitzender

Leiter in einem Ausschuss 2. Veranlasst auch die Einberufung der Sitzungen.

Ausschussvorsitzende werden (ebenso wie die stellvertretenden Vorsitzenden) in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses von den Ausschussmitgliedern gewählt. Voraussetzung für die Wahl ist, dass der Anwärter im aktiven Berufsleben steht und in einschlägigen Bereichen tätig ist.

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