Baumusterprüfbescheinigung

Die Baumusterprüfbescheinigung ist Voraussetzung für die Erlangung des CE -Zeichens. Mit ihr wird die Nummer des CE-Zeichens vergeben. Die Baumusterprüfbescheinigung bescheinigt einem Produkt die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Abschnitt III der „Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über das Inverkehrbringen und Ausstellen von Gasgeräten und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Gasgeräte“ (Gasgeräte-Sicherheitsverordnung, GSV), BGBl. Nr. 430/1994. Die ÖVGW als notifizierte Stelle ist berechtigt Baumusterprüfbescheinigungen auszustellen.

Die Baumusterprüfung ist der Teil des Übereinstimmungsverfahrens, in dem eine zugelassene Stelle prüft, feststellt und bescheinigt, dass das Gasgeräte-Baumuster, das für die geplante Produktion repräsentativ ist, den zutreffenden grundlegenden Sicherheitsanforderungen entspricht.

Basis für das Zertifikat sind die GSV Gasgeräte-Sicherheitsverordnung (aktuell noch in Österreich gültig), die GAD Directive 2009/142/EC (aktuell in der EU gültig) und die GAR Verordnung EU 2016/426 (ersetzt ab 2018 die beiden ersteren). Zudem müssen die Produkte den aktuellen europäischen Produktnormen entsprechen.

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