Beratendes Mitglied

Organ der ÖVGW.

Vorstandsmitglied mit beratender Stimme. Dem ÖVGW-Vorstand gehören heute mit beratender Stimme an: Kassenverwalter und Geschäftsführer (Satzung §14, Abs.14) sowie der Obmann des FGW , der Behördenvertreter der Wasserwirtschaft, ein Vertreter des VÖK sowie ein Vertreter der Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, „sofern die entsendende Organisation ordentliches Mitglied der ÖVGW ist“. (GO 2013, Teil 1, 3.2.)

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