CE

Die CE-Kennzeichnung (bis 1993 u.d.T. „CE-Zeichen“) von Produkten bescheinigt seit Mitte der 1980er-Jahre die Erfüllung europaweit geltender Anforderungen. Dies gilt natürlich auch für Produkte der Gas- und Wasserversorgung. Für Gasgeräte verpflichtend ist die CE-Kennzeichnung seit 1. Jänner 1996.

Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ und der Kennnummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen, die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme, die Prüfungen oder die Einzelprüfung durchgeführt hat, sowie den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

Die ÖVGW führt – als in Brüssel notifizierte Stelle – Konformitätsbewertungsverfahren nach den entsprechenden EU-Richtlinien durch. Die Richtlinienkonformität wird durch ein ÖVGW-Zertifikat – die Baumusterprüfbescheinigung – festgestellt. Sie bestätigt, dass das Produkt den sicherheitstechnischen bzw. hygienischen Mindestanforderungen der EU entspricht. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedsstaaten sind nationale Abweichungen möglich. Daher kann zusätzlich zum CE-Zeichen die Länderkennzeichnung – für Österreich AT – von Bedeutung sein.

Im Unterschied zum CE-Zeichen, das einem Produkt lediglich die Erfüllung sicherheitstechnischer Mindestanforderungen bescheinigt, stellt die ÖVGW-Qualitätsmarke darüber hinaus gehend Zuverlässigkeit, Lebensdauer, Gebrauchstauglichkeit, Benutzer- und Servicefreundlichkeit sicher.

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