Dachregel

Im Zuge der seit 2011 durchgeführten Neustrukturierung des Regelwerks Gas eingeführte Richtlinien-Kategorie für Erdgasleitungsanlagen: Dachregeln stellen die jeweils oberste Gliederungsebene eines Themenbereiches dar und enthalten jene Regelungen und Anforderungen, die für den gesamten Bereich Gültigkeit haben.

Spezielle Anforderungen werden in zusätzlichen Richtlinien, den sogenannten Detailregeln behandelt. Zur vollständigen Bearbeitung einer Thematik ist somit die entsprechende Detailregel in Kombination mit der übergeordneten Dachregel anzuwenden. In der Nomenklatur ist eine Dachregel an der runden 100-er Zahl erkennbar, z.B.: G B300 „Instandhaltung von Erdgasleitungen“.

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