Finanzierung

Die für die Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Schulungs- und Tagungsbeiträge, den Verkauf von Richtlinien und anderen Druckschriften sowie durch Registriergebühren und Verwaltungsbeiträge für Zertifizierungen (z.B. Qualitätsmarke, CE-Kennzeichnung) aufgebracht.

Die Geschäftspolitik infolge der ÖVGW-Reform 2003 führte dazu, dass sich der Verein durch die Abhaltung von Schulungen und Veranstaltungen, die Tätigkeit als akkreditierte Zertifizierungsstelle sowie durch den Regelverkauf zum überwiegenden Teil (mehr als 70 %) selbst finanziert. Die Mitgliedsbeiträge stellen zwar weiterhin eine notwendige Grundfinanzierung dar, machten jedoch in den letzten Jahren nur noch weniger als 30 % des Gesamtumsatzes aus. Seit 2012 gilt die ÖVGW laut Vereinsgesetz als „großer Verein“. Das macht eine sog. qualifizierte Rechnungslegung mit einer Prüfung durch einen Abschlussprüfer gemäß §§ 5(5) u. 22(2) VereinsG erforderlich.

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