Flüssiggas

Bei der Erdgasförderung bzw. Rohölraffination gewonnenes Brenngas, auch unter den Namen Propan und Butan bekannt. In Österreich werden der Einsatz und die Lagerung von Flüssiggas durch neun Landesgesetze, die Flüssiggasverordnung (Gewerbe) und die technischen Richtlinien der ÖVGW geregelt.

Die betreffenden, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem ÖVFG erstellten ÖVGW-Richtlinien sind G 2 „Technische Regeln Flüssiggas“, G 7 „Flüssiggasleitungsanlagen“ und G 107 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“. Zudem wird seit 2012 der Spezialkurs „Fachwissen Flüssiggas“ angeboten, der in drei Modulen Fachwissen über Flüssiggasanlagen im privaten und gewerblichen Bereich auf Basis der aktuellen ÖVGW-Richtlinien und unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten sowie der Flüssiggasverordnung vermittelt.

Flüssiggas ist in der ÖVGW bereits seit den 1950er-Jahren ein Thema. Der rasch steigende Verbrauch hatte damals den Vereinsvorstand dazu bewogen, Regeln für Bau und Betrieb von Flüssiggasanlagen herauszugeben. 1957 wurden die „Technischen Richtlinien für die Einrichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Flüssiggasanlagen“ (ÖVGW-TR Flüssiggas 1957), die spätere G 2, für Wien behördlich anerkannt.

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