1998 installierte österreichweit gültige Notrufnummer bei Gasgebrechen (vor allem bei Wahrnehmung von Gasgeruch) zur Verständigung des Störfalldienstes des zuständigen Gasnetzbetreibers. Die Meldung wird über die Störungsmeldestelle an die Mitarbeiter mit Einsatzfahrzeugen weitergeleitet.
Für das Projekt übernahm die ÖVGW die Koordination der Gasnetzbetreiber und leistete Hilfestellung bei der Datensammlung. Die Ziffernfolge 1-2-8 wurde mit Anlage 2 zur Nummerierungsverordnung (NVO) BGBl. II Nr. 416/1997, Inkrafttreten 1.1.1998, als Notrufnummer für Gasgebrechen festgelegt.