Gasspür-Unternehmen

Unternehmen, das berechtigt ist, die Überprüfung von Erdgasleitungen auf Dichtheit (Gasspüren) als Dienstleistung durchzuführen. Das Verfahren zur Beantragung und Erteilung ist in der ÖVGW-Richtlinie G O242 geregelt.

Als erstem Unternehmen konnte 2002 der Steirischen Ferngas bescheinigt werden, die Anforderungen (damals noch nach ÖVGW-Richtlinie G 102 „Bescheinigung für Gasspür-Unternehmen – Anforderungen und Prüfmodalitäten“) zu erfüllen. Eine Liste aller von der ÖVGW anerkannten Gasspür-Unternehmen findet sich auf www.ovgw.at. Aktuell (2017) verfügen 6 Unternehmen über die entsprechende Bescheinigung: Netz Niederösterreich GmbH, Hermann Sewerin GmbH, NIEDERL Lecksuchtechnik GmbH, Linz Gas/Wärme GmbH, Energie Steiermark Technik GmbH, Wiener Netze GmbH.

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