Gasspürer

Person, die berechtigt ist, die Überprüfung von erdverlegten Gasleitungen auf Dichtheit (Gasspüren) durchzuführen. 2001 wurde mit den ÖVGW-Richtlinien G 69, G 101, G 102 und G 103 der Gasspür-Bereich umfassend geregelt. Die Ausbildung erfolgt seither im „Fachkurs Gasspürer“, einer Schulung auf Basis der G 101 „Ausbildung und Prüfung von Gasspürern“ (heute G O321).

Die 3-tägige Ausbildung, innerhalb der ein Tag für praktische Übungen und Gerätehandhabung vorgesehen ist, wird im Schnitt ein bis zwei Mal im Jahr angeboten und von bei der ÖVGW registrierten Ausbildnern und Prüfern durchgeführt. Die dazu von der ÖVGW herausgegebenen, laufend aktualisierten Kursunterlagen enthalten alle Informationen, die für die Tätigkeit als Gasspürer erforderlich sind. Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Bei positivem Abschluss wird eine Bescheinigung ausgestellt, die zur Überprüfung von Erdgasleitungen auf Dichtheit (Gasspüren) gemäß ÖVGW-Richtlinie G B350 berechtigt und fünf Jahre Gültigkeit hat. Ein von der ÖVGW ausgebildeter Gasspürer gilt somit als „berechtigte Fachkraft“, d.h. verfügt über eine vollumfängliche, abgeschlossene Ausbildung und eine zeitlich begrenzte Ausübungsberechtigung.

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