Gaswirtschaftsgesetz (GWG)

Rechtliche Grundlage für die Versorgung der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft mit Erdgas, um es umweltfreundlich, kostengünstig, ausreichend, sicher und in hoher Qualität zur Verfügung zu stellen und dessen effizienten Einsatz zu gewährleisten. Am 1. 12. 2000 verabschiedet und seitdem mehrfach novelliert.

Im Jahr 2000 wurden auch die ÖVGW-Richtlinien Gas im GWG verankert: Sie gelten seitdem als „anzuwendende Regeln der Technik“. Der entsprechende Passus GWG § 6 Begriffsbestimmungen, Z 20 im Wortlaut: „Die Einhaltung der einschlägigen Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei der Errichtung, bei der Erweiterung, bei der Änderung, beim Betrieb und bei der Instandhaltung die technischen Regeln der ÖVGW sowie die ÖNORMEN eingehalten werden.“

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