Organ der ÖVGW / Gremium.
Der Generalversammlung sind u.a. folgende Aufgaben vorbehalten: die Bestellung des Vorstandes, des Kassenverwalters, der Rechnungsprüfer und des Schiedsgerichtes; die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten auf Vorschlag des Vorstandes; die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und des Berichtes über den Rechnungsabschluss sowie Beschlussfassung darüber; die Beratung und Beschlussfassung über die vom Vorstand vorgelegten Anträge; die Ernennung von Ehrenmitgliedern und die Verleihung von Ehrenurkunden auf Antrag des Vorstandes, Festlegung des Ortes der nächsten Generalversammlung sowie die Beschlussfassung über Satzungsänderungen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Generalversammlung werden den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt und in der Vereinszeitschrift veröffentlicht.
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich – üblicherweise im Rahmen von ÖVGW-Jahrestagung / Kongress und Fachmesse Gas Wasser – statt. Eine außerordentliche Generalversammlung kann einberufen werden, wenn es die Führung der Geschäfte erfordert und es der Vorstand beschließt. Die einzige ao. Generalversammlung der letzten 20 Jahre war jene vom 24. Oktober 2003 zu den Themenschwerpunkten ÖVGW-Reform und Satzungsänderung.
In der ÖVGW galt zeitweilig (ab 1947) die Bez. „Hauptversammlung“. Als besondere Generalversammlungen können die „Gründenden Generalversammlungen“ vom 13. August 1881 und vom 27. Mai 1946 angesehen werden.