Geschäftsführer

Organ der ÖVGW.

Die Aufgaben des Geschäftsführers bestehen laut Satzung darin, den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte zu unterstützen. Er leitet das Büro und ist für die Abwicklung der laufenden Geschäfte gemäß den Weisungen des Vorstandes verantwortlich und – sofern sich der Präsident nicht bezüglich wichtiger Urkunden und dergleichen die Zeichnung vorbehalten hat – für die laufenden Geschäfte zeichnungsberechtigt. Laut geltender Geschäftsordnung hat er dabei „nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ zu handeln und „ist den Weisungen des Vorstandes mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes verantwortlich“.

Der Geschäftsführer wird vom Vorstand jeweils für die Dauer von zwei Jahren bestellt. Während aber Präsident und Vizepräsident ihre Ämter satzungsgemäß nur eine Funktionsperiode, also 2 Jahre, lang bekleiden, übt der Geschäftsführer in der Regel seine Funktion über längere Zeit aus: Seit Wiedergründung der Vereinigung im Jahr 1946 gab es bis heute nur 5 Geschäftsführer: Nach Dr. Ing. Otto Hering (1946-1947) und nach dessen Tod interimistisch Dipl.-Ing. Helmut Rosskothen (1948): Dipl.-Ing. Erich Klement (1948-1974), Dkfm. Gerhard Janaczek (1974-1985), Dipl.-Ing. Robert G. Köck (1985-2002), Mag. Michael Mock (seit 2003). Somit beträgt die durchschnittliche Funktionsdauer beinahe 15 Jahre – auch ein wichtiger Beitrag zur Kontinuität.

Zur Personalunion der Geschäftsführung mit dem FGW heißt es in Pospischils „Kurzer Vereinsgeschichte“ (S.105f.): „Die Vereinigung der ÖVGW mit dem Fachverband [...] und die Führung dieser beiden Organisationen in Personalunion ergibt eine glückliche Synthese, in deren Rahmen die Probleme der österreichischen Gaswirtschaft einer Lösung zugeführt werden können“.

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