Textsorte.
Die Geschäftsordnung (GO) regelt die Durchführung der Satzung und die internen Angelegenheiten des Vereines. Dazu zählen etwa detaillierte Bestimmungen über Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung, Zeichnungsberechtigung und die Organisation der Fachbereiche. Den Anhang bildet die Kassenordnung zur Führung der Handkassa. Die GO wird vom Vorstand beschlossen.
Spezielle Bestimmungen für das Ausschusswesen wurden 1987 verabschiedet und erschienen in der Folge als Richtlinie GW 1 „Geschäftsordnung für die ÖVGW-Ausschüsse und die Erstellung von Regeln“. Seit 2013 besteht die GO der ÖVGW aus 3 Teilen: Neben den allgemeinen Bestimmungen (Teil 1) liegen eine explizite „Geschäftsordnung für die Einrichtung von ÖVGW-Ausschüssen und deren Arbeitsweise in den Bereichen Gas und Wasser“ (Teil 2) sowie eine „Geschäftsordnung für die Einrichtung von ÖVGW-Ausschüssen und deren Arbeitsweise im Bereich Zertifizierung“ (Teil 3) vor.