Armatur, mit der das Gasnetz beim Kunden endet. Jener Punkt im Leitungsnetz, der Zuständigkeit und Verantwortungsbereich des Gasnetzbetreibers von jener des Kunden trennt.
Der „Bereich hinter der Hauptabsperreinrichtung“ wird der Gas-Inneninstallation zugezählt und von der ÖVGW seit 1955 mit ihrer Richtlinie G 1 geregelt. 2016 übernahmen die G K-Richtlinien diese Funktion, sie sind nunmehr „für alle Gasanlagen, die nach der Hauptabsperreinrichtung mit Brenngasen gemäß ÖVGW-Richtlinie G 31 versorgt werden, anzuwenden“.
Entsprechung zum Hausanschluss im Wasserfach.