Hauptabsperreinrichtung

Armatur, mit der das Gasnetz beim Kunden endet. Jener Punkt im Leitungsnetz, der Zuständigkeit und Verantwortungsbereich des Gasnetzbetreibers von jener des Kunden trennt.

Der „Bereich hinter der Hauptabsperreinrichtung“ wird der Gas-Inneninstallation zugezählt und von der ÖVGW seit 1955 mit ihrer Richtlinie G 1 geregelt. 2016  übernahmen die G K-Richtlinien diese Funktion, sie sind nunmehr „für alle Gasanlagen, die nach der Hauptabsperreinrichtung mit Brenngasen gemäß ÖVGW-Richtlinie G 31 versorgt werden, anzuwenden“.

Entsprechung zum Hausanschluss im Wasserfach.

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