Organ der ÖVGW.
Der Kassenverwalter ist für die gesamte Geldgebarung der Vereinigung verantwortlich, insbesondere hat er auf die ordnungsgemäße Führung der erforderlichen Kassabücher und die Sammlung sämtlicher Belege zu achten. Der Kassenverwalter wird über Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung für die Dauer der folgenden Funktionsperiode bestellt. Wiederbestellungen sind möglich.
Die Bez. ist ab 1947 gebräuchlich. Vorher zunächst (1883): „Cassier“, dann „Schriftführer und Kassier“, von 1914 bis 1937 „Kassaverwalter“.