Schulung. Abk.: KURO.
Person, die berechtigt ist, Kunststoffrohre in der Gas- und Wasserversorgung zu verlegen. Darüber hinaus Bez. der fachübergreifenden Ausbildung für die Verlegung von Kunststoffrohren in der Gas- und Wasserversorgung. Ausbildung und Prüfung für den Gasbereich gemäß ÖVGW-Richtlinie G O322, für den Wasserbereich gemäß ÖVGW-Richtlinie W 106.
Der Lehrgang umfasst die theoretische Vermittlung einschlägiger Werkstoffkunde, Verlegetechnik und Schweißverfahren sowie praktische Übungen. Nach bestandener schriftlicher und praxisbezogener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Schulungsbrief und Ausweis (Plastikkarte). Dieser hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Ein von der ÖVGW ausgebildeter Kunststoffrohrleger gilt somit als „berechtigte Fachkraft“, d.h. verfügt über eine vollumfängliche, abgeschlossene Ausbildung und eine zeitlich begrenzte Ausübungsberechtigung.
1988, in Zusammenhang mit der Herausgabe der ÖVGW-Richtlinie G 52 „Bau von Gasrohrleitungen aus Kunststoff“, Teil 3: „Rohrlegerprüfung“, wurde erstmals ein Kurs für Kunststoffrohrleger abgehalten. Ab 2002 erfolgt die Ausbildung auch gemeinsam mit dem Wasserfach, der erste KURO Wasser wurde bei der EVN durchgeführt. 2002 gab es 1.090 gültige Ausweise, bis 2006 wurden mehr als 3.500 Zertifikate ausgestellt. Mit Stichtag Jahresende 2016 gab es 2.047 gültige Ausweise.