Leuchtfeuer, weithin sichtbares Schifffahrtszeichen, das der Positionsbestimmung, der Warnung vor Untiefen oder der Fahrwassermarkierung dient. Im übertragenen Sinn jmd. oder etw., das der Orientierung dient, von dem eine Signalwirkung oder Vorbildfunktion ausgeht. Die Leuchtturm-Metapher findet sich auch im Selbstverständnis der ÖVGW und wird auf die Regelsetzung, auf die Aus- und Weiterbildung und insbesondere auf die Qualitätsmarke bezogen, hier auch noch weiter zum „Leuchtturm in der Brandung (des Marktes)“ verstärkt wie z.B. im Titel eines Beitrags zur Qualitätsmarke in einem Vereins-Periodikum.