Mitglied

Vereinsmitglied.

Gemäß aktuell gültiger Satzung gliedern sich die Mitglieder der ÖVGW in folgende Kategorien: ordentliche, fördernde, korrespondierende, persönliche und Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitglieder sind Gasfernleitungs- und Verteilnetzbetreiber, Speicherunternehmen und Verteilergebietsmanager, Wasserversorgungsunternehmen, Unternehmen, die sich mit Herstellung und Vertrieb einschlägiger Erzeugnisse befassen sowie in einschlägigen Fachgebieten tätige Organisationen und Institutionen. Fördernde Mitglieder sind Erdgashändler im Sinne des Gaswirtschaftsgesetzes. Korrespondierende Mitglieder sind Personen, die für den Verein wertvolle fachliche Verbindungen herstellen bzw. aufrechterhalten. Persönliche Mitglieder sind Personen, die in den einschlägigen Fachgebieten tätig sind oder waren, Ehrenmitglieder solche, die sich um den Verein und seine Zwecke im besonderen Maße verdient gemacht haben. Ordentliche Mitglieder nehmen an allen Rechten und Pflichten des Vereines teil und haben das passive Wahlrecht für den Vorstand; zudem können sie Angebote der Vereinigung vergünstigt in Anspruch nehmen. Ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und persönliche Mitglieder sind berechtigt, an den Generalversammlungen teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Alle Mitglieder erhalten Zugang zum Mitgliederbereich der ÖVGW-Homepage sowie die Vereinszeitschrift unentgeltlich.

Bereits bei der Gründung wurde zwischen ordentlichen, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern unterschieden: Diese 3-Teilung wurde im Wesentlichen beibehalten, 2004 kamen vor dem Hintergrund der Gasmarktliberalisierung zu ordentlichen, korrespondierenden und Ehrenmitgliedern noch Erdgashändler als fördernde dazu. Seit 2009 sind nur noch Unternehmen, Organisationen und Institutionen ordentliche Mitglieder; persönliches Mitglied wurde zu einer eigenen Kategorie.

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