Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des Beitrags ist nach Mitgliederkategorie differenziert. Bei Gasnetzbetreibern und Wasserversorgern ist er nach Unternehmensgröße (gemessen an Durchleitung bzw. Abgabemenge) gestaffelt und setzt sich aus „Grundbeitrag“ und „Leistungsbeitrag“ zusammen.

Für den Verein stellen die Mitgliedsbeiträge trotz Einkünften aus Regelverkauf, Zertifizierung und Schulung/Veranstaltung eine notwendige Grundfinanzierung dar, s.u. Finanzierung. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird für jedes Vereinsjahr auf Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung festgesetzt. Fördernde Mitglieder zahlen einen „Mindestförderungsbeitrag“, Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder zahlen keine Beiträge. Darüber hinaus ist laut §8 Abs. 2 der aktuellen Satzung der Vorstand auch berechtigt, „den Mitgliedsbeitrag in begründeten Einzelfällen herabzusetzen oder das Mitglied bei besonderer Notlage von der Zahlung desselben vorübergehend oder ganz zu befreien“.

Zur Stichwortauswahl