Grabenlose Verfahren zur Neuherstellung, Erneuerung und Renovierung sowohl von Gas- als auch von Wasserleitungsrohrsträngen. Stehen im Ggs. zur offenen Bauweise und kommen zum Einsatz, wenn Geländeoberflächen wie wichtige Straßenverkehrsflächen, Eisenbahnanlagen oder Gewässer beim Leitungsbau unberührt bleiben sollen. Zu den bekanntesten grabenlosen Technologien zählen Aufweit- / Ziehverfahren, Berstlining- und Relining-Verfahren. Die Arbeiten werden von Spezialtiefbau-Firmen durchgeführt; die wichtigsten dieser Unternehmen sind in der ÖGL vertreten.
Die ÖVGW stellt das für den Einsatz dieser Techniken im Gasbereich erforderliche Regelwerk zur Verfügung. Das aktuell gültige Richtlinienpaket wurde vom Temporären Arbeitskreis „Rehabilitationsverfahren“ erstellt und 2011/12 veröffentlicht. Es umfasst die Dachregel G E130 „Grabenlose Verfahren. Spezielle Anforderungen für Planung, Errichtung, Rehabilitation und Prüfung von Erdgasleitungen mittels grabenloser Verlegetechnik“ und die Detailregeln G E131 bis G E137 „Grabenlose Rehabilitation von Erdgasleitungen“ zu den speziellen Verfahren sowie die Detailregel des Fachbereiches Betrieb G B340 „Verfahrensauswahl für die grabenlose Rehabilitation von Erdgasleitungen“. Bei der Erstellung haben auch Experten der ÖGL mitgearbeitet, die die Anwendung dieser Richtlinien auch ausdrücklich empfiehlt.