Organ der ÖVGW.
Der Präsident vertritt den Verein in allen Belangen und führt den Vorsitz im Vorstand und in der Generalversammlung. Zu seinen Aufgaben zählen – im Einvernehmen mit dem Vizepräsidenten und dem Geschäftsführer – die Vorbereitung wesentlicher Entscheidungen des Vorstandes, die Vorbereitung der Bestellungsvorschläge für Vorstand, Kassenverwalter, Rechnungsprüfer und Schiedsgericht sowie Aufnahme, Kündigung und Entlassung der Dienstnehmer des Vereines. Je nach fachlicher Zugehörigkeit vertreten Präsident und Vizepräsident in fachlichen Belangen als Sprecher des Gas- und Wasserfaches den Verein nach außen.
Gewählt wird der Präsident (wie der Vizepräsident) über Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren. Präsident und Vizepräsident haben jeweils abwechselnd aus den Bereichen Gas und Wasser zu stammen, wobei der Vizepräsident nach Ablauf seiner Funktionsperiode in der darauffolgenden Funktionsperiode zum Präsidenten bestellt werden soll. Der Präsident ist nach Ablauf seiner Amtszeit für die anschließende Funktionsperiode des Vorstandes nicht wieder als Präsident wählbar.
Die Bez. Präsident bzw. Vizepräsident war bereits von 1913 bis 1930 gebräuchlich gewesen und löste 1983 (gemäß Satzungsänderung 1982) erneut die Bez. „Vorsitzender“ bzw. „Vorsitzender Stellvertreter“ ab.
Zum ersten Vorsitzenden des Vereines wurde 1881 Hubert Nachtsheim, Oberingenieur der Wiener Gas-Industrie-Gesellschaft, gewählt, zum ersten Vorsitzenden Stellvertreter der Direktor der Gasanstalt Krakau, Conrad Voss. Der erste Vorsitzende aus dem Wasserfach war 1909-1911 Prof. Albert Friedrich. Aufgrund der (seit 1946 rigoros gehandhabten) limitierten Amtszeit standen der Vereinigung im Laufe ihrer Geschichte bis heute bereits knapp 50 Personen, davon 6 zwei- oder mehrmals, als Vorsitzende/Präsidenten vor.