Prüfmarke *

Prädikat der ÖVGW-Produktzertifizierung. Vorläuferin der Qualitätsmarke. Die ÖVGW-Prüfmarke im signifikanten Dreieck-Design trug bis 1974 den Zusatz „ÖN“, also den Wortlaut „ÖN ÖVGW GEPRÜFT“.

Die ÖVGW-Prüfmarke existierte zunächst nur im Gasbereich. Gemeinsam mit dem Beschluss zur Schaffung einer Prüfstelle für Gasgeräte im Rahmen des Vereines wurde auf einer außerordentlichen Hauptversammlung Ende 1947 auch der Beschluss zur Einführung einer Marke zur Kennzeichnung geprüfter und für einwandfrei befundener Gasgerätetypen gefasst, die diese Prüfstelle auszugeben berechtigt ist. Die detaillierte „Satzung für die Prüfung von Gasgeräten“ ist in der Vereinszeitschrift (Jg. 1948, H.1) abgedruckt. Der Zweck der Prüfmarke ist dahin gehend definiert, „den Verbrauchern die Gewähr zu geben, dass die mit dem Zeichen versehenen Gasgeräte den dem jeweiligen Stande der Technik in Bezug auf Sicherheit, gute Ausführung sowie wirtschaftliche und einfache Benutzung gestellten Anforderungen entsprechen“. Allen Gaswerken wurde empfohlen, ab 1. November 1949 nur noch mit der Prüfmarke versehene Gasgeräte anschließen zu lassen. 1972 folgte die „Prüfmarke für Erzeugnisse des Wasserfaches“.

Die einschlägigen Richtlinien, auf denen die Vergabe der ÖVGW-Prüfmarke beruhte, waren die „Bedingungen für die Prüfung von Gasgeräten und die Zuerkennung von Prüfmarken durch die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach 1955“ (ohne Nr.) sowie die ÖVGW-Richtlinien G 30 und W 30 (beide 1976).

Die 3-eckige Prüfmarke mit den charakteristisch untereinander angeordneten Buchstabenfolge Ö – V – GW (1976 patentrechtlich geschützt) wurde in der öffentlichen Wahrnehmung bald pars pro toto zum „Markenzeichen“ für den Verein. Sie wurde nach 60 Jahren auf Vorstandsbeschluss mit Stichtag 1. Jänner 2007 von der neuen, rechteckigen Qualitätsmarke abgelöst.

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