Regel der ÖVGW

Textsorte.

Oberbegriff für Richtlinie und Mitteilung. ÖVGW-Regeln werden in den Ausschüssen erstellt und geben die aus Wissenschaft und/oder Erfahrung auf technischem Gebiet gewonnenen Grundsätze wieder, deren Richtigkeit und Zweckmäßigkeit in der Praxis allgemein als erwiesen gelten.

Die praktische Arbeit in der österreichischen Gas- und Wasserbranche basiert auf dem von der ÖVGW erstellten und laufend aktualisierten technischen Regelwerk, dessen Vorgaben und Leitlinien die Grundlage für Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit der österreichischen Gas- und Wasserversorgung bilden. Die Erstellung der Regeln orientiert sich an den neuesten technisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Zweck einer Regel ist, klare und eindeutige Festlegungen zu treffen, um den Stand der Technik für die Gas- und Trinkwasserwirtschaft in Österreich festzuhalten. Um diesen Zweck zu erreichen, muss die Regel nachfolgende in O 1 „Gestaltung von Publikationen“ beschriebene Anforderungen erfüllen. Sie muss: möglichst vollständig im Rahmen ihres Anwendungsbereiches sein; eindeutig, deutlich und genau sein; den Stand der Technik vollständig berücksichtigen; einen Rahmen für künftige technische Entwicklungen bieten sowie für qualifizierte Personen, die nicht an ihrer Erstellung mitgewirkt haben, verständlich sein.

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