Fachkundig geschulte Person, Sachverständiger. Der Begriff wurde zur Personalqualifikation bis 2011 im ÖVGW-Regelwerk genannt, ab diesem Zeitpunkt allerdings sukzessive durch die Termini „technische“ bzw. „gastechnische Fachkraft“ und „Abnahmeorgan“ ersetzt. Nach wie vor gebräuchlich ist die Bez. im Bereich CNG.
Die Ausbildung im Bereich CNG erfolgte ab 2002, als von der ÖVGW aufgrund der großen Nachfrage erstmals die Schulung „Sachkundige Person für Erdgasfahrzeuge“ angeboten wurde. Noch im selben Jahr fanden 7 Kurse für Werkstättenpersonal der Hersteller Fiat, Opel und Volvo statt, bei denen rund 100 Techniker ausgebildet wurden.