Schiedsgericht

Organ der ÖVGW.

Aus drei Vereinsmitgliedern zusammengesetztes Gremium, das in allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet. Die Schiedsrichter werden über Vorschlag des Vorstands von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bestellt und wählen aus ihrer Mitte einen Obmann.

Gemäß Satzung entscheidet das Schiedsgericht ohne an bestimmte Regeln gebunden zu sein, nach bestem Wissen und Gewissen. Es trifft seine Entscheidungen, die endgültig sind, mit Stimmenmehrheit. Mitglieder, die sich in einer Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis nicht dem Schiedsgericht unterwerfen oder seine Entscheidung nicht anerkennen, können vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das 3-köpfige Konsortium wird erstmals 1902 genannt.

In den letzten 20 Jahren musste das ÖVGW-Schiedsgericht nie angerufen werden.

Zur Stichwortauswahl