Stimmrecht

Berechtigung, in Gremien der Vereinigung bei einer Abstimmung oder Wahl durch Stimmabgabe mitzuentscheiden. In der Generalversammlung sind ordentliche, Ehren- und persönliche Mitglieder stimmberechtigt. Die Stimmgewichtung ist in der Geschäftsordnung festgelegt: Jedes Ehrenmitglied und persönliche Mitglied verfügt über jeweils 1 Stimme, bei ordentlichen Mitgliedern entspricht der Grundbeitrag 3 Stimmen, die Höhe des Leistungsbeitrags bestimmt über die Anzahl weiterer Stimmen.

Das Stimmrecht ist übertragbar. Bei Abstimmungen in der Generalversammlung kann jedes Mitglied bis zu 5 Stimmrechte auf sich vereinen, sofern es die entsprechende(n) schriftliche(n) Vollmacht(en) mittels Formular bei der Geschäftsstelle eingereicht hat.

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