Wasser mit so hohem Reinheitsgrad, dass es – im Gegensatz zu Brauch- oder Nutzwasser – zum Trinken und zur Speisenbereitung sowie im häuslichen Gebrauch zu Körperpflege und Reinigung geeignet ist. Die Versorgung mit Trinkwasser bildet den Zuständigkeitsbereich des Wasserfachs der ÖVGW, s.u. Wasser 1.