Umlaufverfahren bzw. Umlaufweg bezeichnet eine Beschlussfassung auf schriftlichem Weg, ohne sich zu einer Sitzung zusammenzufinden. Beispielsweise können laut ÖVGW-Satzung Vorstandsbeschlüsse auch im Umlaufweg getroffen werden. Dies ist sinnvoll, wenn zu einem Thema kein Diskussionsbedarf gegeben, jedoch ein formaler Beschluss notwendig ist, darüber hinaus in dringenden Fällen vorteilhaft, z.B. wenn in der Zeit zwischen zwei anberaumten Vorstandssitzungen die Freigabe eines Regelwerks erfolgen soll.