Vereinsausschuss *

Gremium.

Kurz „Ausschuss“ genannt. Gremium im Vorstand von der Frühzeit der Vereinigung bis 1930. Zunächst bestehend aus 3 Mitgliedern plus 2 „Ersatzmännern“ (1883), dann zwischen 5 und 7 Personen, nach dem Zusammenschluss mit dem Verein für Gasindustrie und Beleuchtungswesen in Böhmen (1907) bis zu 18 Personen umfassend.

Ab 1914 wurde bei den Ausschussmitgliedern zwischen „von der Generalversammlung gewählten“ und „Obmännern der Kommissionen“ unterschieden. Zudem sind ab diesem Zeitpunkt zusätzlich zu den Ausschussmitgliedern explizit so genannte „Vorstandsmitglieder“ geführt. Ab 1930 umfasst dann die Bez. „Vorstandsmitglied“ sowohl bisheriges „Ausschussmitglied“ als auch „Vorstandsmitglied“.

Zur Stichwortauswahl