Organ der ÖVGW.
Der Vorstand ist als Lenkungsgremium das leitende und überwachende Organ des Vereines und hat für die Abwicklung der Vereinsgeschäfte zu sorgen. In seine Zuständigkeit fallen unter anderem: die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, die Erstellung des Rechnungsabschlusses und des Voranschlages, die Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen, Obsorge für den Vollzug der von der Generalversammlung gefassten Beschlüsse, Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen, persönlichen und fördernden Mitgliedern sowie Ernennung von korrespondierenden Mitgliedern, Entscheidung über alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind und die sich der Vorstand zur Entscheidung vorbehalten hat, die Beschlussfassung über die Geschäftsordnungen, die Einsetzung von Ausschüssen zur Erledigung bestimmter Aufgaben und die Erstattung von Bestellungsvorschlägen für den Kassenverwalter, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.
Der ÖVGW-Vorstand besteht aktuell aus maximal 16 Mitgliedern und setzt sich paritätisch aus Vertretern des Gas- und Wasserfaches zusammen. Nach GO2004 max. 7 Vertreter der Gasnetzbetreiber, (jedenfalls jedoch je ein Vertreter der 5 größten Beitragszahler), max. 7 Vertreter der WVU (jedenfalls jedoch je 1 Vertreter der 3 größten Beitragszahler), FIGA- und FIWA-Vorsitzender plus mit Mitglieder mit beratender Stimme (Beratendes Mitglied). Darüber hinaus soll der Vorstand „insbesondere in regionaler Hinsicht ein Abbild der Mitgliederstruktur der ÖVGW darstellen“. Präsident und Vizepräsident gehören dem Vorstand an. Die Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bestellt.
Im Lauf der Geschichte wird der Begriff „Vorstand“ in unterschiedlicher Bedeutung gebraucht: 1883 zählen zum „Vorstand des Vereines“: Vorsitzender, Stellvertreter des Vorsitzenden, Cassier und Mitglieder (plus Ersatzmänner) des Ausschusses. Später verschwindet die Bez. und taucht erst ab 1914 wieder auf: Präsidium, Vorstand, Ausschuss und Kommissionen, konkret für 3 „Vorstandsmitglieder“ (plus 1 bis 2 Ersatzmännern) neben Präsidium, Kassenverwalter, 24 Ausschußmitgliedern (inkl. Kommissions-Obmännern), Revisoren, Schiedsgericht und Vereins-Sekretär. Ab 1931 wird unterschieden zwischen: Vorsitz (Vorsitzender und Stellvertreter), Kassaverwalter, 6 Vorstandsmitgliedern (plus 3 Stellvertretern), 2 Kommissions-Obmännern, 2 Rechnungsprüfern und dem Schiedsgericht. Ab 1936 wird der verbleibende Obmann der Zeitschriftkommission als „Vorstandsmitglied“ geführt. 1946 wurden in die Vereinsleitung „durch Abstimmung gewählt“: Vorsitzender; Stellvertreter, Kassenverwalter, 6 Vorstandsmitglieder, Obmann der Zeitschriftkommission, Obmann des Verbandes der Gas- und Wasserwerke (mit beratender Stimme), 2 Rechnungsprüfer.
Im ersten Jahresbericht (1969) werden zum „Vereinsvorstand“ gezählt: Vorsitzender, Stellvertreter, Kassenverwalter, Vorstandsmitglieder, Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme, Obmann der Zeitschriftkommission, Vorsteher des Fachverbandes der Gaswerke, Rechnungsprüfer und Schiedsrichter. Ab 1985 wird „Vorstand“ wieder enger gefasst und besteht nun aus Präsident, Vizepräsident, Kassenverwalter, Vorstandsmitglieder, Obmann des FGW und Obmann der Zeitschriftkommission sowie den Vorstandsmitgliedern mit beratender Stimme. Hingegen werden Rechnungsprüfer und Schiedsgericht – ebenso wie Generalversammlung, Präsidium und Geschäftsführer als eigene Organe geführt.