Vorstandsbeschluss

Beratungsergebnis, Entscheidung des Vorstands.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden, mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend und mindestens 50 % der Stimmrechte vertreten sind (Satzung §14, Abs.7). Zur Gültigkeit von Vorstandsbeschlüssen genügt die einfache Mehrheit. Vorstandsbeschlüsse können auch im Umlaufverfahren verabschiedet werden.

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