Wasser 1

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Aus der Wasserstoff-Sauerstoff-Verbindung H2O bestehende, durchsichtige, weitgehend farb-, geruchs- und geschmacklose Flüssigkeit. Mit deren Bereitstellung in Form von Trinkwasser befasst sich die ÖVGW als Interessenvertretung der Versorger seit 1896.

Die Arbeit der ÖVGW dreht sich um die Versorgung mit Trinkwasser, laut Definition im österreichischen Lebensmittelbuch „Wasser, das in nativem Zustand oder nach Aufbereitung geeignet ist, vom Menschen ohne Gefährdung seiner Gesundheit genossen zu werden, und das geruchlich, geschmacklich und dem Aussehen nach einwandfrei ist.“ Einwandfreie Wassergüte gilt in Österreich als gewährleistet, wenn Überprüfungen nach den Erfordernissen des Lebensmittelgesetzes, bestehend aus Lokalaugenschein und Wasseruntersuchung, durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Güte des Trinkwassers sind im Codex Kapitel B1 Trinkwasser des Lebensmittelbuchs in Form von Richtzahlen und zulässigen Höchstkonzentrationen sowie in der Trinkwasserverordnung (TWV) in Form von Parametern und Parameterwerten für die einzelnen Inhaltsstoffe festgelegt.

Nur 10 % der österreichischen Haushalte verfügen über direkten Zugriff auf Trinkwasser (aus Hausbrunnen oder Quellen), 90 % werden zentral versorgt, wofür insgesamt rund 77.000 km Leitungsnetze zur Verfügung stehen. Bis zur Übergabestelle ist das Wasserversorgungsunternehmen für die einwandfreie Qualität verantwortlich, innerhalb des Hauses der Hauseigentümer.

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