Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zum Zwecke der Trinkwasserversorgung. Wassergenossenschaften werden auf Basis des Wasserrechtsgesetzes (WRG) gegründet und stellen Körperschaften öffentlichen Rechts dar. Grundgedanke ist die genossenschaftliche Selbstverwaltung auf Basis selbst auferlegter Satzungen.
Das verantwortliche Entscheidungsgremium ist der von der Mitgliederversammlung gewählte Ausschuss. Im Regelfall stellen Genossenschaften sehr kleine Versorgungseinheiten dar. Die Kosten, die der Genossenschaft bei der Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen, werden auf die Mitglieder umgelegt. Genossenschaften können auch Dachverbände bilden. Die ÖVGW hat mit einigen von ihnen Kooperationen abgeschlossen, z.B. mit dem DVSWV - Dachverband Salzburger Wasserversorger, dem Genossenschaftsverband OÖ Wasser und dem StWV - Steiermärkischer Wasserversorgungsverband.