Wasserleitungsverband

Auch: Wasserverband. Abk. WLV. Zusammenschluss von Gemeinden zum Zweck der Wasserversorgung auf Basis des Wasserrechtsgesetzes (WRG) oder eines eigenen Verbandsgesetzes. Zur Gründung sind mindestens 3 Mitglieder notwendig; das WRG eröffnet sogar die Möglichkeit eines zwangsweisen Beitritts von Gemeinden, wenn deren Gebiet für die Bildung eines Verbands benötigt wird.

Das verantwortliche Entscheidungsgremium des Verbandes bilden die Bürgermeister. Im Regelfall wird der Verband durch einen aus den Reihen der Bürgermeister gewählten Obmann vertreten. Die Abwicklung der Aufgaben der Wasserversorgung erfolgt durch geeignetes Personal. Der dabei anfallende Aufwand wird durch Gebühren abgedeckt. Als Aufsichtsbehörde fungiert wie bei den einzelnen Gemeinden die jeweilige Landesregierung. In Österreich gibt es etwa 165 Wasserverbände mit unterschiedlich großem Versorgungsgebiet. So hat z.B. der WLV Nördliches Burgenland 66 Verbandsgemeinden und versorgt mit rd. 150.000 Einwohnern mehr als die Hälfte des ganzen Bundeslandes.

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