Prädikat der ÖVGW-Personenzertifizierung.
Nachweis gegenüber der Behörde, dass der Zertifikatsinhaber das für den Betrieb, die Instandhaltung und Wartung von Trinkwasserversorgungs-Anlagen erforderliche aktuelle Wissen erworben hat und damit die Forderung der Schulung gemäß § 5 Z 1 Trinkwasserverordnung erfüllt.
Das ÖVGW-Wassermeister-Zertifikat stellt einen behördlich akzeptierten Nachweis der fachgerechten Schulung gemäß Trinkwasserverordnung dar. Es trägt somit wesentlich zur Qualitätssicherung bei und bietet Rechtssicherheit für die Wasserversorgungsunternehmen. Seine hohe Akzeptanz ist ein deutliches Zeichen für den Willen der Branche zu Bildung und Weiterbildung.
Die Akkreditierung der ÖVGW auch für die Personenzertifizierung sowie die Ermächtigung durch das Wirtschaftsministerium zur Ausstellung entsprechender Zertifikate erfolgten im Lauf des Jahres 1999. Im Juni d.J. erhielten die ersten 3 Wassermeister ihr Zertifikat, im ersten Jahr konnten schon knapp 200 ausgestellt werden, 2005 wurde bei der Wassermeisterschulung in St. Pölten bereits das 1.000 Zertifikat zuerkannt.
Nach W 10/1 „Wassermeister – Bedingungen für das Verfahren der Prüfung von Wassermeistern für die Erlangung eines Wassermeister-Zertifikates gemäß EN ISO/IEC 17024“ wird die Zuerkennung von Zertifikaten oder deren Entzug auf der ÖVGW-Homepage veröffentlicht. Die Liste der aktuell gültigen Zertifikate ist auf www.ovgw.at als Download verfügbar.