Wasserwerk

Der Begriff bezeichnet i.e.S. die Anlagen eines Wasserversorgungsunternehmens, die i.d.R. Einrichtungen zur Gewinnung, Förderung, Aufbereitung, Speicherung und zum Transport des Wassers umfassen. Darüber hinaus wird er synonym zu Wasserversorgungsunternehmen gebraucht, vgl. auch wasserwerk.at, Werkleitertagung.

Die Wahrung der Interessen der Wasserwerke übernahm die ÖVGW nach dem Ausscheiden der Wasserwerke aus dem Fachverband im Jahr 1952 – eine, wie die Vereinszeitschrift rückblickend festhielt, „umfangreiche Aufgabe, die nur durch unermüdliche Einsatzfreudigkeit der Geschäftsstelle bewältigt werden konnte“.

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